Mitgliedschaft


Beitragsordnung
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. - Die Mitgliedsbeiträge werden von der Hauptversammlung festgelegt.
- Der jährliche Grundbeitrag an den Verein beträgt derzeit (Beschluss der HV vom 21.03.2014):
– Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre 28,00 €
– Schüler, Studenten, Azubi bis 27 Jahre 28,00 € (auf Antrag)
– Erwachsene 49,00 €
– Ehepaare 90,00 €
– 2 Erwachsene + 1 Kind 113,00 €
– 2 Erwachsene + 2 oder mehr Kinder 139,00 €
– 1 Erwachsener + 1 Kind 69,00 €
– 1 Erwachsener + 2 oder mehr Kinder 94,00 € - Im Beitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) inbegriffen.
- Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt JÄHRLICH (zum 01.03. jeden Jahres) durch Abbuchungsverfahren über EDV.
Das Beitragskonto des Hauptvereins ist
Sparkasse Ulm
IBAN: DE72 6305 0000 0003 7580 05
BIC: SOLADES1ULM - Anschriftenänderungen, sowie Änderungen der Bankverbindung sind sofort mitzuteilen.
- Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Beitrag, ab 1. Juli der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.
- Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren durch Lastschrift nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01. März jeden Jahres auf das Vereinskonto.
- Säumige Mitglieder werden kostenpflichtig gemahnt. Für zusätzlichen Verwaltungsaufwand beim Geldinstitut und beim Verein werden z.Zt. Mahngebühren von 2,50 € erhoben (zzgl. den evtl. anfallenden Gebühren des Geldinstitutes).
- Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres (Kalenderjahres) möglich und muss beim Vorstand bis zum 30.09. schriftlich erklärt werden.
- Die Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Zusatzbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden entsprechend den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.
- Für zusätzliche Sportangebote (z.B. Sportkurse) gelten gesonderte Gebühren.
– Der Vorstand –